Amtliche Bekanntmachung

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Städtebauförderung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Stadterneuerungsprogramm
Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
  • Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf (Soziale Stadt)
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Stadtumbau West)
  • REGIONALEn
Wie sind die Konditionen? 40- 80 % ige Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
Wo ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist dreifach zu stellen. Ein Exemplar verbleibt beim jeweiligen Kreis (Kommunalaufsicht). Zwei weitere Exemplare gehen an die Bezirksregierung, die mit Bericht ein Exemplar an das zuständige Ministerium weitergibt
Wann ist der Antrag zu stellen? i.d.R. bis zum 31.08. des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage besteht? Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, LHO, Verwaltungsvereinbarungen Bund/ Land
Was noch wichtig ist? Neben dem jährlich aufzustellenden Förderprogramm werden im Rahmen von Wettbewerben wie z. B. "Ab in die Mitte" und "StandortInnenstadt" besondere Projekte gefördert
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 35
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Ralf Weidmann, Tel.0251-411/ 1475

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