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Städtebauförderung
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Stadterneuerungsprogramm |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Gemeindeverbände |
| Was wird gefördert? |
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| Wie sind die Konditionen? | 40- 80 % ige Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Der Antrag ist dreifach zu stellen. Ein Exemplar verbleibt beim jeweiligen Kreis (Kommunalaufsicht). Zwei weitere Exemplare gehen an die Bezirksregierung, die mit Bericht ein Exemplar an das zuständige Ministerium weitergibt |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | i.d.R. bis zum 31.08. des Jahres für die Aufnahme in das Programm für das Folgejahr |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008, LHO, Verwaltungsvereinbarungen Bund/ Land |
| Was noch wichtig ist? | Neben dem jährlich aufzustellenden Förderprogramm werden im Rahmen von Wettbewerben wie z. B. "Ab in die Mitte" und "StandortInnenstadt" besondere Projekte gefördert |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 35 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Ralf Weidmann, Tel.0251-411/ 1475 |

