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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Umweltprüfung

Rechtsgrundlage für die Umweltprüfung in der Bauleitplanung bildet das Baugesetzbuch (BauGB 2004). Nach dessen Novellierung durch das Europarechts-Anpassungsgesetz Bau (EAG-Bau), in welchem die Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-RL) in das deutsche Recht umgesetzt wurde, bilden folgende Paragrafen die zentralen Rechtsvorschriften für die Umweltprüfung in der Praxis der Planung:

Fachvorgaben der nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in der Umweltprüfung zu beachtenden Belange des Umweltschutzes sind in verschiedenen Fachgesetzen und Richtlinien geregelt, welche innerhalb der Umweltprüfung vorbehaltlich ihrer Betroffenheit durch die Planung zu berücksichtigen sind.
Die hier verfügbare Tabelle im pdf-Format (90,6 kB) listet diese mit den in ihnen festgelegten Zielen unterteilt nach Schutzgütern auf.



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