Amtliche Bekanntmachung

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Fachaufsicht

Ein solche Beschwerde ist ausschließlich unter fachaufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Der Beschwerdeführer wendet sich konkret gegen den sachlichen Inhalt einer behördlichen Maßnahme. Hierbei kommt jede Mitteilung und Verfügung einer Behörde in Betracht. Eine Fachaufsichtsbeschwerde wird in der Regel dann eingelegt, wenn ein förmlicher Rechtsbehelf (Widerspruch) nicht zulässig ist, weil entweder die zu überprüfende behördliche Maßnahme kein Verwaltungsakt ist oder die Einlegung eines Widerspruches aus Gründen, die in Person des Beschwerdeführers liegen, nicht möglich ist. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist an die Stelle zu richten, die die Fachaufsicht über die Behörde führt, die den Bescheid erlassen hat. In Angelegenheiten eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt entscheidet das zuständige Fachdezernat der Bezirksregierung. Bei kreisangehörigen Gemeinden unterliegt die Prüfung und Entscheidung über die Beschwerde dem Landrat.

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