Amtliche Bekanntmachung

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ETRS89

Überführung der Daten des Liegenschaftskatasters in das System ETRS89 mit UTM-Abbildung

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung und der grenzüberschreitenden Nutzung digitaler amtlicher Geobasisdaten hat die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) in den Jahren 1991 und 1995 die Grundsatzentscheidungen zur Einführung des Europäischen Terrestrischen Referenzsystems mit Datum 1989 (ETRS89) als einheitliches Raumbezugssystem und die Universale Transversale Mercatorabbildung (UTM) als einheitliches Abbildungssystem getroffen. Ziel ist die Gewährleistung eines einheitlichen geodätischen Raumbezugs und einer einheitlichen Abbildung für alle Daten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster in der Bundesrepublik Deutschland für Nutzer in Deutschland und Europa. Im Land Nordrhein-Westfalen ist die Entscheidung zur Einführung von ETRS89/UTM mit Erlass vom 09.08.2004 konkretisiert worden.
Nach der vollständigen Einrichtung von ALB und ALK (zukünftig ALKIS) werden die Nachweise des Liegenschaftskatasters in das Raumbezugssystem ETRS89 im Abbildungssystem UTM als bundeseinheitliches amtliches System überführt. Das neue amtliche Bezugssystem ETRS89/UTM bietet die Voraussetzung für den effizienten Einsatz von SAPOS und trägt der Internationalisierung des Geodatenmarktes, insbesondere auf europäischer Ebene, Rechnung. Es bildet die Grundlage zur Führung des Liegenschaftskatasters auf einer einheitlichen Koordinatenbasis und damit die Voraussetzung für die Realisierung des Koordinatenkatasters.
Mit der Umstellung auf das neue Bezugs- und Abbildungssystem sollen das bestehende trigonometrische Festpunktfeld und das Aufnahmepunktfeld zu einem hierarchiefreien Anschlusspunktfeld weiterentwickelt werden.Für die massenhafte Transformation der Daten des Liegenschaftskatasters in das neue Bezugssystem wird in Nordrhein-Westfalen zurzeit ein Stütz- und Anschlusspunktfeld aufgebaut. Die Katasterbehörden erstellen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen ein Überführungskonzept sowie einen Stützpunktplan. In der Stützpunktübersicht und der zugehörigen Tabelle ist der Fortschritt der Realisierung des Stützpunktfeldes im Regierungsbezirk Münster erkennbar.Neben dem Aufbau des Stütz- und Anschlusspunktfeldes, ist es für die Katasterbehörden eine dringliche Aufgabe, die Katasteramtsbezirksgrenzen bezüglich einheitlicher Punktnummerierungen, Koordinaten im Start- und Zielsystem und gemeinsamer Geometrie mit dem jeweils benachbarten Katasteramt abzustimmen. In der Übersicht auf Grundlage der TOP50 sind der Stand und die Planung der oben bezeichneten Arbeiten grafisch dargestellt. Etwaige Widersprüche in den Angaben benachbarter Katasterbehörden resultieren aus noch nicht endgültig abgestimmten Planungen der betroffenen Ämter.
Weitere Informationen zur Überführung der Daten des Liegenschaftskatasters in das neue Bezugssystem sind auf der Internetseite des Landesvermessungsamtes NRW erhältlich.

Stand: August 2007

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