Amtliche Bekanntmachung

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Begabtenförderung

Kinder haben unterschiedliche Interessen, Neigungen und Entwicklungsstände. Darauf nehmen die Lehrkräfte in den Grundschulen durch angemessene Lernangebote und Unterrichtsformen Rücksicht. Alle Kinder in der Grundschule haben das gleiche Recht auf eine allgemeine und individuelle Förderung.
Damit die Förderbedarfe von Kindern erkannt und Lehrkräfte und Eltern entsprechend reagieren können, gibt es auf den Ebenen der Schulämter und der Bezirksregierung eine abgestimmte Beratungsstruktur für Lehrkräfte und Eltern.

Lehrerinnen und Lehrer werden für Schülerinnen und Schüler neben den zu erprobenden Richtlinien und Lehrplänen schuleigene Arbeitspläne und zur individuellen Förderung auch Förderpläne entwickeln und diese mit Eltern und den Schülerinnen und Schülern abstimmen.

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Schule. Elternsprechtage zu Beginn des Schuljahres und Schülersprechstunden helfen, Förderbedarfe früh zu erkennen, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und mit Unterrichtsplanungen entsprechend zu reagieren. Schuleigene Fortbildungspläne nehmen den Fortbildungsbedarf der Lehrerinnen und Lehrer auf.

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