Amtliche Bekanntmachung

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Grundschulen

Aufgaben und Zuständigkeiten:

Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 41 für die Grundschulen im Regierungsbezirk Münster erster Ansprechpartner. Handlungsfelder sind die

Die untere Schulaufsicht liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind deshalb für alle Angelegenheiten einzelner Kinder und alle Fragen, die sich aus Problemen der Einzelschule ergeben, erste Ansprechpartner.

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