Amtliche Bekanntmachung

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Informationen zur Schulform

In den 521 Grundschulen werden ca. 118550 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Dort treffen Kinder aufeinander mit vielfältigen individuellen Begabungen, mit unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft sowie mit verschiedenen religiösen und kulturellen Orientierungen. Die Grundschule versteht sich als eine gemeinsame Schule für alle Kinder. Lehrerinnen und Lehrer sind hohen Anforderungen ausgesetzt und müssen in ihren Schulen kreativ und strukturiert miteinander kooperieren.
Die Aufgabe der Schule ist es, die beschriebene Vielfalt als Chance zu begreifen und sie durch eine umfassende und differenzierte Bildungs- und Erziehungsarbeit für das gemeinsame Lernen der Kinder zu nutzen. Unterricht, Erziehung und Schulleben schaffen verbindliche gemeinsame Lern- und Lebensbezüge.

Aufgabenverteilung

Die Zuständigkeiten für Grundschulen im Dezernat sind einerseits regional gegliedert, andererseits nach übergreifenden Themen mit Zuständigkeiten für den gesamten Regierungsbezirk. Zuständig für alle Schulämter im Regierungsbezirk Münster ist
Frau LRSD' H. Goßmann; T.:0251-4114319 Mail: heidemarie.gossmann@bezreg-muenster.nrw.de

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