Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Lehrereinstellungs- und Lehrerversetzungsverfahren

Fürdie 521 Grundschulen im Bezirk Münster werden etwa 5300 Lehrerstellen benötigt. Damit in allen Grundschulen der Unterricht nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung, der Richtlinien und Lehrpläne und des Schulgesetzes erteilt werden kann, ist das Dezernat 41 in Kooperation mit den Schulämtern und dem Dezernat 47 bemüht, die im Landeshaushalt ausgewiesene Anzahl der Lehrerstellen mit Lehrkräften zu besetzen.
In schulscharfen Ausschreibungsverfahren können Schulen Lehrkräfte auswählen, die ihrem Profil entsprechen. Einstellungen können auch nach Listenziehungen, die sich an Fachbedarfen orientieren, vorgenommen werden.

Stellenbewerberinnen und -bewerber können sich in beiden Verfahren bewerben.

Fallen Lehrkräfte krankheitsbedingt aus, erstellen die Schulleiterinnen und Schulleiter zunächst einen schuleigenen Vertretungsplan. Bei mehrwöchigen Abwesenheitszeiten werden von den Schulämtern Lehrkräfte aus dem Vertretungspool bzw. befristet eingestellte Lehrkräfte über Geld statt Stellen zur Vertretung eingesetzt. Bei Elternzeiten werden von den Schulämtern grundsätzlich befristete Verträge mit Lehrkräften abgeschlossen.

Lehrerinnen und Lehrer können aus persönlichen und aus dienstlichen Gründen versetzt werden. Dienstliche Gründe sind dann angezeigt, wenn Schulen über zu viele oder zu wenige Lehrerstunden verfügen und ein Ausgleich in der Unterrichtsversorgung erforderlich wird. Versetzungen werden auf Schulamts- (Kreis/Stadt) und Bezirksebene, als Bezirks- und Ländertausch, durchgeführt.

Alle Personalmaßnahmen werden in Abstimmung mit den Personalräten umgesetzt.

Die schulfachliche Zuständigkeit für die Unterrichtsversorgung der Grundschulen und für eine gleichmäßige Verteilung der Lehrkräfte auf die Schulämter des Bezirks liegt bei Frau LRSD' Goßmann; T.:0251-4114319
Mail: heidemarie.gossmann@bezreg-muenster.nrw.de

zur Ausgangsseite

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info