Amtliche Bekanntmachung

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Zweiter Bildungsweg

Das Weiterbildungskolleg vereint die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs. Je nach örtlichen Gegebenheiten bieten Weiterbildungskollegs alle drei oder auch einzelne der Bildungsgänge an. Sie ermöglichen in unterschiedlichen Lehrgangsformen - berufsbegleitend oder als Vollzeitangebot - den Erwerb der schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I und II, vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur.

Zehn Weiterbildungskollegs bieten mit abitur-online.nrw einen Lehrgang zum Abitur an, der Präsenzunterricht und Selbststudium über das Internet miteinander verbindet.
Weitergehende Fragen zu den Weiterbildungskollegs erhalten Sie bei
der Bezirksregierung Münster
oder auch beim Weiterbildungskolleg Münster.


Außer an Weiterbildungskollegs (früher: Abendgymnasien und Kollegs-Institute zur Erlangung der Hochschulreife) und an Berufskollegs können Erwachsene die allgemeine Hochschulreife auch durch die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler erwerben.

Nichtschülerabiturprüfung

Sie sind mindestens 19 Jahre alt (im Ausnahmefall genügen 18 Jahre) und können selbstständig lernen? Es fehlt die allgemeine Hochschulreife (Abitur)?
Die Nichtschülerabiturprüfung ermöglicht das Abitur außerhalb der Schule (extern) zu erlangen.

weitere Hinweise und Formulare

Weitere Hinweise zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

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