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ihre Zuständigkeiten für Unterrichtsfächer
In allen Fragen des Unterrichts ist zunächst der für die Schule zuständige Dezernent Ihr Ansprechpartner. Für spezielle Fragen des Unterrichts gelten folgende Zuständigkeiten.
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LRSchD Dietrich Scholle |
LGeD Christian Ladleif |
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Gesellschaftswissenschaft (Sek I) Gestaltung (SekI) Praktische Philosophie Religion Sprachen |
Arbeitslehre Informatik Mathematik Naturwissenschaften Sport |
Für die Fachaufsicht in der gymnasialen Oberstufe sind die Dezernenten des Dezernats 43 (Gymnasium) der Bezirksregierung zuständig.
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