Amtliche Bekanntmachung

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ihre Zuständigkeiten für Unterrichtsfächer

In allen Fragen des Unterrichts ist zunächst der für die Schule zuständige Dezernent Ihr Ansprechpartner. Für spezielle Fragen des Unterrichts gelten folgende Zuständigkeiten.

LRSchD Dietrich Scholle

LGeD Christian Ladleif

Gesellschaftswissenschaft (Sek I)
Erdkunde
Erziehungswissenschaft
Geschichte
Gesellschaftslehre (integriert)
Philosophie
Politik
Psychologie
Recht
Sozialwissenschaften

Gestaltung (SekI)
Kunst
Literatur
Musik
Textilgestaltung

Praktische Philosophie

Religion
Evangelische Religionslehre
Islamische Unterweisung
Jüdische Religionslehre
Katholische Religionslehre
Orthodoxe Religionslehre

Sprachen
Deutsch
Englisch
Französisch
Italienisch
Latein
Muttersprachlicher Unterricht
Niederländisch
Russisch
Spanisch
andere Sprache

Arbeitslehre
Hauswirtschaft
Technik
Wirtschaft

Informatik

Mathematik

Naturwissenschaften
Biologie
Chemie
Naturwissenschaften (integriert)
Physik

Sport

Für die Fachaufsicht in der gymnasialen Oberstufe sind die Dezernenten des Dezernats 43 (Gymnasium) der Bezirksregierung zuständig.


weitere Informationen:

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Ansprechpartner/in:

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