Amtliche Bekanntmachung

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Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen

Aufgaben und Zuständigkeiten:

Die Bezirksregierung Münster ist zuständige Aufsichtsbehörde für 24 öffentliche, vier private Gesamtschulen und zwei Gemeinschaftsschulen.

In allen schulfachlichen Fragen sind die Dezernenten zuständig:

Schulfachliche Mitarbeiter

rolf.schempershofe@brms.nrw.de


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