Amtliche Bekanntmachung

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Tauschbörse

Sie haben sich für den Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen beworben und wurden zum 01.05.2012 einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung zugewiesen. Der Ort entspricht nicht Ihren Wünschen. Über die Tauschbörse wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, den Vorbereitungsdienst an Ihrem Wunschort abzuleisten.

Voraussetzungen:

Sie finden einen Partner, der mit Ihnen den Seminarort tauschen möchte und bei dem folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann der Tausch erfolgen. Weiterhin ist Bedingung, dass beide Partner ihren Dienst am 01.05.2012 antreten.

Sobald eine Einigung zwischen den Tauschpartnern erzielt wurde, richtet jeder an die Bezirksregierung (Dezernat 46), von der er das Einstellungsangebot erhalten hat, einen formlosen Antrag auf Versetzung an ein anderes Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

Der Tausch erfolgt nach Dienstantritt durch eine Versetzungsverfügung. Das bedeutet, beide Partner müssen die Ernennungsurkunde in dem ihnen ursprünglich zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Empfang nehmen und wechseln erst danach an den Wunschort.

Bitte beachten Sie, dass mit der Veröffentlichung Ihres Tauschangebotes Ihre Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Missbrauch Ihrer Daten kann nicht ausgeschlossen werden.

Bitte geben Sie ausschließlich die abgefragten Daten in die vorgesehenen Felder der Tauschbörse ein. Zusatzangaben, die darauf abzielen, die Attraktivität des Tauschangebotes zu erhöhen, sind unzulässig und werden behördlicherseits gelöscht.

Sofern Sie möchten, dass Ihr Eintrag wieder gelöscht wird, wenden Sie sich bitte an Frau Förster (0251/411-4210).

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