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Dienstreisen
Dienstreisen sind durch die schulfachlichen Dezernate 41 - 45 zu genehmigen. Der Antrag auf Dienstreise wird über die Schulleitung an die jeweiligen schulfachlichen Dezernate geschickt.
Informationen zur Schadenshaftung für Selbstfahrer
Anerkennung von triftigen Gründen für die Benutzung eines privaten Kfz
Reisekosten werden durch das Dezernat 12 erstattet.
Merkblatt Sachschadenerstattung bei Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen zur Durchführung von Dienstreisen
Antrag auf Erstattung von Reisekostenvergütung für Lehrkräfte
Antrag auf Erstattung von Reisekostenvergütung für Schulverwaltungsassistenten/innen (zurzeit nicht am Bildschirm auszufüllen)

