Amtliche Bekanntmachung

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Dienstvorgesetzteneigenschaft - Übertragung auf SchulleiterInnen

Seit 01. August 2008 können Schulleiterinnen und Schulleiter des Landes Nordrhein-Westfalen - im Rahmen der Möglichkeiten des 3. Schulrechtsänderungsgesetzes - Aufgaben von Dienstvorgesetzten wahrnehmen. Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind durch die Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums festgelegt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben steht ein Online-Arbeitshilfe auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Verfügung, welches die reibungslose Geschäftsabwicklung zwischen Schulaufsicht und Schule regelt.

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