Sie sind hier:
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)/Schulleiterbewerbung
Lehrkräfte, die sich für das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters an einer öffentlichen Schule des Landes NRW (mit Ausnahme der Grundschulen) interessieren, müssen in der Regel zunächst an einer Maßnahme der Schulleitungsqualifizierung (SLQ) teilgenommen haben
- Fortbildungsangebot Dezernat 46
Mit der Teilnahmebestätigung an einer solchen Maßnahme können sich diese interessierten Lehrkräfte an einem Eignungsfeststellungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligen.
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter an allen öffentlichen Schulen des Landes NRW (mit Ausnahme der Grundschule
- Informationen des MSW zum EFV
Im Hinblick auf die durch Fortbildungskontingente und -termine sowie die Termine und Abläufe des EFV bedingten Zeiträume (Anmeldeschluss) ist es sinnvoll, sich bei Interesse an einem Schulleitungsamt frühzeitig um die entsprechenden Termine zu bemühen.
Das EFV-Anmeldeformular finden Sie hier.
Ein bestandenes EFV und die daran anschließende dienstliche Beurteilung sind drei Jahre lang gültig. Nach einem nicht bestandenen EFV kann eine erneute Bewerbung erst nach einem Jahr wieder erfolgen.
Ausschreibungen für Schulleitungsstellen sämtlicher Schulformen sind unter www.stella.nrw.de zu finden.

