Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Krank-/Unfallmeldungen

Schulen sind verpflichtet, dem Dezernat 47 der Bezirksregierung bzw. dem Schulamt mitzuteilen, wenn eine Lehrkraft innerhalb von 12 Monaten mehr als sechs Wochen erkrankt ist. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften ist die Schulaufsichtsbehörde über krankheitsbedingte Abwesenheiten spätestens am Ende eines Kalendermonats zu unterrichten. Alle anderen Krankmeldungen sollen gesammelt zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen (§ 13 ADO). Das Muster für die Krank-/bzw. Unfallmeldung finden sie hier hinterlegt.

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info