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Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im öffentlichen Dienst
Das Schulministerium hat in einer Übersicht die Freistellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte zusammengefasst. Zuständig für die Genehmigung der Teilzeiten und Beurlaubungen ist die Bezirksregierung. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist Ansprechpartner für die Fragen nach den Folgen für die persönliche Besoldung und Versorgung.
Antrag auf Teilzeitbeschäftigung/Beurlaubung
Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer (ACHTUNG: gilt bislang nicht für die Bereiche Grundschulen und Gymnasien)
Hinweise zum Projekt Kontaktschulen für beurlaubte Lehrkräfte
Altersteilzeit für verbeamtete Lehrkräfte
Antrag auf Altersteilzeit gem. § 65 LBG (ATZ)
Altersteilzeit gem. § 65 LBG (ATZ) - Verzicht auf Altersermäßigung
Beispiele für die Auswirkung des Progressionsvorbehalts nach § 32 b Abs. 1 g EStG
Beispiele für die Ermittlung der Altersteilzeitbezüge
Merkblatt Altersteilzeit und Versorgung
Jahresfreistellung/Sabbatjahr
Antragsformular Jahresfreistellung/Sabbatjahr nach § 64 LBG/§ 11 TV-L

