Amtliche Bekanntmachung

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Versorgung

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bietet einen Versorgungsrechner an, mit dem der Ruhegehaltssatz und die Höhe des Ruhegehaltes ermittelt werden kann.

- für Beamte

Versorgungsauskunft (Berechnung eines fiktiven Ruhegehalts)

Auf Antrag erhalten Sie eine Versorgungsauskunft seitens des LBV. Voraussetzung ist, dass Sie

- Beamtin/Beamter auf Lebenszeit des Landes NRW sind und

- die fünfjährige Wartezeit für ein Ruhegehalt erfüllen sowie

- den Antrag Ihrer Personalakten führende Dienststelle zuleiten, die Ihre Personalakten beifügt und an das LBV übersendet.

Das LBV hat darauf hingewiesen, dass vorübergehend keine bzw. nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Versorgungsauskünfte erteilt werden. Näheres erfahren Sie hier.

- für Tarifbeschäftigte

Als besondere Serviceleistung stellt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als Zusatzversorgungskasse ein Informationsportal für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes NRW zur Verfügung. Das Portal enthält Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge, die speziell für die Beschäftigten in NRW zusammengetragen wurden.

Bitte nutzen Sie bei entsprechenden Fragen diese Angebote der VBL.

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