Amtliche Bekanntmachung

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Erweiterungsprüfungen

Schriftlicher Teil:

» Anmeldeschluss ist immer 1 Monat vor dem Prüfungstermin! «

(Stand: 10.01.2012)

Latinum

  • Frühjahr '12: 12.03.2012
  • Sommer '12: 18.06.2012
  • Herbst '12: 17.09.2012

Graecum

  • Frühjahr '12: 19.03.2012 (nur für Koine-Griechisch !)
  • Sommer '12: 25.06.2012
  • Herbst '12: 20.08.2012 >> Neu <<

Hebraicum

  • Frühjahr '12: 01.03.2012 >> Ort + Zeit : Ev. Theologie, Universitätsstr. 13 - 17 in 48143 Münster ab 09:15 Uhr >> Neu <<
  • Sommer '12: ---

Mündlicher Teil:

Termine - Latinum

  • Frühjahr: 19.03. - 26.03.2012
  • Sommer: 25.06. - 29.06.2012
  • Herbst: <24.09. - 01.10.20122224.09.<<<<<

Hinweis: Die angegebenen Termine für die mündliche Prüfung können sich noch geringfügig verschieben.

Termine - Graecum

  • Frühjahr: ---
  • Sommer: ---
  • Herbst . / .

Termine - Hebraicum

  • Frühjahr: 05.03.2012 >> Neu <<
  • Sommer: ---

Hinweise:

Wer den schriftlichen Prüfungsteil (für L / G oder H) bestanden hat und auf der ca. 3 Tage später auf dieser Seite veröffentlichten Liste für die Mündliche Prüfung steht, ist dafür grundsätzlich auch zugelassen. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht.

Diejenigen Prüflinge, deren Namen nicht auf der entsprechenden Liste vermerkt sind, haben i.d.R. in ihrer schriftlichen Prüfungsleistung die Anforderungen für die Zulassung zum mündlichen Teil nicht erfüllt. - In Zweifelsfällen bzw. Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.

Für alle Prüfungen gilt:

Hat ein/e Teilnehmer/-in die schriftliche Klausur mit der Note "ungenügend" abgeschlossen, kann er / sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. Die Prüfung ist in diesem Fall als "nicht bestanden" zu bewerten

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden..

Abmeldungen von der Erweiterungsprüfung (L / G oder H) sind bis zum Beginn des schriftlichen Teiles jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich.

Diese müssen dazu in Schriftform spätestens am letzten Werktag vor dem jeweiligen Termin bei der Bezirksregierung Münster eingegangen sein.

Nach Beginn des schriftlichen Teils ist bei einem versäumten Termin grundsätzlich die Vorlage einer Ärztlichen Bescheinigung ( "gelber Schein" ) erforderlich

Verschiedenes:

Da es in der Vergangenheit zuletzt häufiger Unklarheiten über die Zulassungsbedingungen zu den Erweiterungsprüfungen in Münster gegeben hat, sind nachfolgend die wichtigsten 2 Voraussetzungen nocheinmal aufgeführt:

Der Erstwohnsitz oder zumindest die Hochschule, in welcher der Bewerber / die Bewerberin eingeschrieben ist, muss sich im Regierungsbezirk Münster befinden (Ausnahmen hiervon sind nicht möglich).

Daraus ergibt sich, dass eine Zulassung grundsätzlich nur dann erfolgen kann, wenn eine Einschreibung vor dem Anmeldeschluss bereits erfolgt ist.

In Zweifelsfällen bzw. Fragen dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die genannten Ansprechpartner.

Formulare finden Sie hier:

EWP Anmeldung (pdf)

EWP Merkblatt (pdf)

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info