Amtliche Bekanntmachung

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Außerunterrichtliche Angebote offener Ganztagsschulen

Bezeichnung Förderprogramm Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Sinne des RdErl. des MSW vom 26.01.2006 (BASS 12 -63 Nr. 4)
Wie sind die Konditionen? Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Der Grundfestbetrag beträgt 615 € pro Schuljahr und Kind bzw. 1.230 € für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/innen oder pro 12 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag i. H. v. 205 € pro Schüler/in bzw. 430 € pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.Trägern von Ersatzschulen wird an Stelle der Lehrerstellenanteile dein Festbetrag i. H. v. 410 € pro Schüler/in oder bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i. H. v. 860 € gewährt. Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztasschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale von 5.500 €, in Förderschulen von 6.500 €.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung durch den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? zum 31.03. des Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSJK v. 12.02.2003 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr.19)
Was ist noch wichtig? Antrag ist nach Muster der Richtlinie zu stellen. Die dort genannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de

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