| Bezeichnung Förderprogramm |
Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich |
| Wer wird gefördert? |
Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen |
| Was wird gefördert? |
Gefördert werden außerunterrichtliche Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Sinne des RdErl. des MSW vom 26.01.2006 (BASS 12 -63 Nr. 4) |
| Wie sind die Konditionen? |
Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Der Grundfestbetrag beträgt 615 € pro Schuljahr und Kind bzw. 1.230 € für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/innen oder pro 12 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag i. H. v. 205 € pro Schüler/in bzw. 430 € pro Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden.Trägern von Ersatzschulen wird an Stelle der Lehrerstellenanteile dein Festbetrag i. H. v. 410 € pro Schüler/in oder bei Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i. H. v. 860 € gewährt. Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztasschule erhält der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale von 5.500 €, in Förderschulen von 6.500 €. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? |
Bezirksregierung durch den Schulträger |
| Wann ist der Antrag zu stellen? |
zum 31.03. des Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
§ 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSJK v. 12.02.2003 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr.19) |
| Was ist noch wichtig? |
Antrag ist nach Muster der Richtlinie zu stellen. Die dort genannten Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. |
| Wer informiert weiter? |
Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de |
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