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Verlässliche Ganztagsangebote - Geld oder Stelle
| Bezeichnung Förderprogramm | Verlässliche Ganztagsangebote, hier "Geld oder Stelle" |
| Wer wird gefördert? | Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen |
| Was wird gefördert? | Gefördert werden Personalmaßnahmen zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittaguntericht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztagsangeboten an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien, soweit hierfür keine Lehrerstellen in Anspruch genommen werden. |
| Wie sind die Konditionen? | Projektförderung / Festbetragsfinanzierung / in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Die Bemessungsgrundlage für die jeweilige Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob es sich bei der jeweiligen Schule um eine Halbtags- oder um eine Ganztagsschule handelt. Bei Halbtagsschulen orientiert sie sich ausschließlich an den aktuellen allgemeinen Schuldaten des Vorjahres; bei Ganztagsschulen orientiert sie sich zudem an der Höhe des Ganztagszuschlags. Nähere Einzelheiten sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung über den Schulträger |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Die Anträge sind jeweils für das nächste Schuljahr zum 30.12. eines Jahres einzureichen. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | § 44 LHO Rd.Erl des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. vom 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 24) |
| Was ist noch wichtig? | Antrag und Anlage sind entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen. |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Bernhard Kock, Tel.: 0251 411 4110, e-Mail: bernhard.kock@brms.nrw.de Roger Sczigalla, Tel.: 0251 411 4115, e-Mail: roger.sczigalla@brms.nrw.de |

