| Bezeichnung Förderprogramm |
Betreuungsprogramm "Schule von acht bis eins" |
| Wer wird gefördert? |
Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen |
| Was wird gefördert? |
Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs in der Regel von 8 Uhr bis mindestens 13 Uhr |
| Wie sind die Konditionen? |
Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Mindestens 10 Teilnehmer an Grundschulen und mindestens 8 an Förderschulen. Festbetrag je Gruppe: 4.000 € an Grundschulen, 5.000 € an Förderschulen |
| Wo ist der Antrag zu stellen? |
Bezirksregierung über den Schulträger |
| Wann ist der Antrag zu stellen? |
zum 31.03. des Jahres |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? |
§ 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 9) |
| Was ist noch wichtig? |
Antrag ist entsprechend dem Muster der Richtlinie zu stellen. |
| Wer informiert weiter? |
Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de |
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