Amtliche Bekanntmachung

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Verlässliche Ganztagsangebote - Schule von acht bis eins

Bezeichnung Förderprogramm Betreuungsprogramm "Schule von acht bis eins"
Wer wird gefördert? Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen
Was wird gefördert? Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs in der Regel von 8 Uhr bis mindestens 13 Uhr
Wie sind die Konditionen? Projektförderung / Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung / eines Zuschusses. Mindestens 10 Teilnehmer an Grundschulen und mindestens 8 an Förderschulen. Festbetrag je Gruppe: 4.000 € an Grundschulen, 5.000 € an Förderschulen
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung über den Schulträger
Wann ist der Antrag zu stellen? zum 31.03. des Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht? § 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 24.04.2009 (BASS 11 - 02 Nr. 9)
Was ist noch wichtig? Antrag ist entsprechend dem Muster der Richtlinie zu stellen.
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Eugenie Thomas, Tel. 0251 411 1184, e-Mail: eugenie.thomas@brms.nrw.de

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