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Privatschulen
Bei den Privatschulen werden Ersatzschulen, die das gleiche Bildungsangebot wie öffentliche Schulen anbieten, und Ergänzungsschulen unterschieden.
Das Dezernat 48 ist zuständig für die Genehmigung (§ 101 SchulG) und Finanzierung der Ersatzschulen. Die Einzelheiten sind im SchulG und in der Ersatzschulverordnung geregelt. Ergänzungsschulen unterliegen einer Anzeigepflicht.
Ergänzungsschulen kann auf Antrag zudem die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden (§ 118 SchulG)
Die staatliche Schulaufsicht (§ 104 SchulG) wird ebenfalls durch das Dezernat 48 wahrgenommen. Umfang und Einzelheiten der Schulaufsicht werden in der Ersatzschulverordnung präzisiert.
Die Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen für Lehrkräfte an Ersatzschulen gem. § 102 SchulG erfolgt wiederum durch Dez. 48. Mit der Unterrichtsgenehmigung wird in der Regel gleichzeitig eine Refinanzierungszusage nach dem SchulG in Verbindung mit der Ersatzschulfinanzierungsverordnung erteilt.
Sie erhalten weitere Informationen im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung oder im Internet der Bezirksregierung Düsseldorf.
Soweit Sie Interesse am Besuch einer privaten Schule haben, können Sie sich bei folgenden Institutionen informieren:
VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e. V.
Kronprinzenstr. 82-84
40217 Düsseldorf
VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e. V.
Reinhardstr. 19
Berlin
Zentralstelle für Internats-Beratung
Postfach 11 42
35301 Grünberg/Hessen
Tel.: 06401 / 903022
Fax: 06401 / 903073
eMail: info@zfi-internatsberatung.de
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