Amtliche Bekanntmachung

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Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (Sport)

Die Bezirksregierung erkennt die ausländischen Sportlehrerzeugnisse der Bürger an, die in den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Detmold wohnen.

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Bildungsnachweises mit dem hiesigen Zeugnis über die Staatliche Prüfung für Sportlehrer/innen sind folgende Unterlagen bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.05, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster, in doppelter Ausfertigung einzureichen:

Die Abschriften oder die Kopien - auch von Übersetzungen - müssen in jedem Falle bezüglich der Übereinstimmung mit der Urschrift von einer Dienststelle bzw. Behörde in der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein.

Die Übersetzungen müssen von einem von einer Behörde oder einem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland bestätigten oder vereidigten Dolmetscher vorgenommen worden sein.

Ich bitte, mir keine Originalurkunden zuzusenden, da die eingereichten Belege nicht zurückgegeben werden.

Die Bearbeitung des Antrages kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Unterlagen von hier aus noch dem Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - in Bonn zur gutachtlichen Stellungnahme vorgelegt werden.

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