Amtliche Bekanntmachung

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Kultur-/Spartenförderung

Bezeichnung Förderprogramm

Kultur- / Spartenförderung

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Literatur / Theater / Museen / Film / Musik / Inter.-Kultur sowie Regionale Kulturpolitik
auch Kulturrat: Münsterland e. V., Airportallee 1, 48268 Greven/FMO

Wie sind die Konditionen?

  • Institutionelle Förderung

  • Projektförderung: Festbetragsfinanzierung mit Höchstgrenze

  • Anteilfinanzierung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster, Dez. 48.07, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

In der Regel bis zum 30. September eines jeden Jahres

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Fördergrundsätze des Landes NRW i. V. m. der Landeshaushaltsordnung (LHO), Grundsätze RKP

Was ist noch wichtig?

Formantrag ist zu stellen
ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster, Dezernat 48

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

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