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Kultur-/Spartenförderung
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Bezeichnung Förderprogramm |
Kultur- / Spartenförderung |
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Wer wird gefördert? |
Natürliche Personen, Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Gemeinden und Gemeindeverbände |
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Was wird gefördert? |
Literatur / Theater / Museen / Film / Musik / Inter.-Kultur sowie Regionale Kulturpolitik
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Wie sind die Konditionen? |
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Wo ist der Antrag zu stellen? |
Bezirksregierung Münster, Dez. 48.07, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster |
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Wann ist der Antrag zu stellen? |
In der Regel bis zum 30. September eines jeden Jahres |
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Welche Rechtsgrundlage besteht? |
Fördergrundsätze des Landes NRW i. V. m. der Landeshaushaltsordnung (LHO), Grundsätze RKP |
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Was ist noch wichtig? |
Formantrag ist zu stellen |
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Wer informiert weiter? |
Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
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Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? |
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