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Öffentliche Bibliotheken
| Bezeichnung Förderprogramm | Öffentliche Bibliotheken |
| Wer wird gefördert? | Öffentliche Bibliotheken und / oder deren Träger s. Fördergrundsätze der Staatskanzlei |
| Was wird gefördert? | Projekte Öffentlicher Bibliotheken |
| Wie sind die Konditionen? | Landesförderung bis zu 60% der förderfähigen Gesamtkosten Inhaltliche Schwerpunkte gemäß den Fördergrundsätzen werden in gemeinsamen Besprechungen der Staatskanzlei und den anderen Bezirksregierungen festgesetzt. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.08, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Bis zum 30. November des Vorjahres der beabsichtigten Durchführung |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | LHO (Landeshaushaltsordnung) mit Nebenbestimmungen |
| Was ist noch wichtig? | Formantrag muss gestellt werden. |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Frau Hüttenrauch, Tel.: 0251 411 4008, e-Mail: karola.huettenrauch@brms.nrw.de Frau Bonke, Tel.: 0251 411 4014, e-Mail: gitta.bonke@brms.nrw.de Dezernatspostfach: dez48-bibl@brms.nrw.de |

