Amtliche Bekanntmachung

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Sportstättenbau

Bezeichnung Förderprogramm Sportstättenbau
Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeins. Sportorganisationen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen
Was wird gefördert? Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in NRW
Wie sind die Konditionen? Landesförderung von in der Regel bis zu 70% der Bemessungsgrundlage Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben,
Zweckbindung 15 Jahre
Förderentscheidung durch Innenministerium NRW
Wo ist der Antrag zu stellen? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.05, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen? Grundsätzlich keine Frist
Welche Rechtsgrundlage besteht? LHO (Landeshaushaltsordnung) mit Nebenbestimmungen
Was ist noch wichtig? Formantrag ist zu stellen
Wer informiert weiter? Bezirksregierung Münster, Dezernat 48
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Manfred Klennert, Tel.: 0251 411 4415, e-Mail: manfred.klennert@brms.nrw.de

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