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Sportstättenbau
| Bezeichnung Förderprogramm | Sportstättenbau |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeins. Sportorganisationen sonstiger juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie natürliche Personen |
| Was wird gefördert? | Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten in NRW |
| Wie sind die Konditionen? | Landesförderung von in der Regel bis zu 70% der Bemessungsgrundlage Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, Zweckbindung 15 Jahre Förderentscheidung durch Innenministerium NRW |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48.05, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Grundsätzlich keine Frist |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | LHO (Landeshaushaltsordnung) mit Nebenbestimmungen |
| Was ist noch wichtig? | Formantrag ist zu stellen |
| Wer informiert weiter? | Bezirksregierung Münster, Dezernat 48 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Manfred Klennert, Tel.: 0251 411 4415, e-Mail: manfred.klennert@brms.nrw.de |

