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Aufgaben der höheren Landschaftsbehörde
Die höheren Landschaftsbehörden sind gem. § 8 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster ist für die Regionen Münsterland und Emscher-Lippe zuständig. Sie stellt ein Bindeglied zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) als oberste Landschaftsbehörde und den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landschaftsbehörden dar.
Im Regierungsbezirk Münster werden die Aufgaben der unteren Landschaftsbehörden von den Kreisen Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie von den kreisfreien Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Münster wahrgenommen.
Die Aufgaben der höheren Landschaftsbehörden ergeben sich im Wesentlichen aus dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Hierzu zählen unter anderem:
- Ausweisung von Schutzgebieten
- Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Genehmigung von Landschaftsplänen
- Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Finanzierung und Verwaltung landeseigener Grundstücke für Zwecke des Naturschutzes
- Mitwirkung bei der Gebietsentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Straßenplanung und anderen landschaftsverändernden Planungen und Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der landschaftsrechtlichen Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Überwachung des Artenschutzes als Fachaufsichtsbehörde
- Widerspruchsbehörde bei Befreiungen von Verboten in Schutzgebieten, bei Abgrabungsvorhaben sowie Angelegenheiten des Artenschutzes
- Fachaufsicht gegenüber den örtlich zuständigen unteren Landschaftsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
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