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Förderung Lerchenfenster

Förderung Lerchenfenster

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(von links nach rechts) Johannes Frizen (stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Präsident der Landwirtschaftskammer) Klaus Nottmeyer-Linden (Vorsitzender des Dachverbandes der Biostationen NRW und des Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft Franz-Josef Möllers (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Westfälische Kunturlandschaft und Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes) Minister Eckhard Uhlenberg Bernhard Taphorn (Landwirt aus Handorf, auf dessen Fläche (im Hintergrund) die ersten Lerchenfenster angelegt wurden) Wolfgang König (geschäftsführer der Stiftung westfälische Kulturlandschaft)

Lerchenfenster werden im Regierungsbezirk Münster von der Bezirksregierung als zuständiger Bewilligungsbehörde gefördert. Anträge können rechtzeitig vor dem Beginn der Einsaat oder dem Freigrubbern der Lerchenfenster über die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft an die Bezirksregierung Münster gestellt werden.

Als Ansprechpartner stehen dort Norbert Blumenroth unter der Telefonnummer 0251/411-1693 und Sabine Theising vormittags unter der Telefonnummer 0251/411-1660 gerne zur Verfügung.

Um Lerchenfenster zu fördern, müssen mindestens vier Fenster pro Betrieb angelegt werden. Jedes Fenster wird mit zehn Euro gefördert. Pro Hektar müssen mindestens zwei und dürfen höchstens zehn Lerchenfenster angelegt werden.

http://www.stiftung-westfaelische-kulturlandschaft.de/web/projekte/artenschutz/feldlerche/

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