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Reitwege / Reitabgabe
Reitwegeförderung aus Mitteln der Reitabgabe
Das Dezernat 51 verwaltet als höhere Landschaftsbehörde die Mittel der Reitabgabe und bewilligt Förderanträge.
Die Reitabgabe wird für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für etwaige Entschädigungszahlungen für durch Reiter verursachte Schäden verwandt. Prominente Beispiele, speziell aus dem Jahr 2004, sind die Anlage der Regionalen Reitroute im Kreis Warendorf und des Integrativen Reitweges im Kreis Steinfurt (PDF-Datei). Aber auch kleinere Projekte wie der Anschluss eines Reiterhofes an bereitbare Wege oder die Instandhaltung bestehender Reitwege werden aus der Reitabgabe finanziert.
Woher kommen die Mittel der Reitabgabe?
Zur Zahlung der Reitabgabe sind alle Reiterinnen und Reiter gesetzlich verpflichtet, die ihre Pferde im Gelände - sei es in der freien Landschaft (also außerhalb geschlossener Ortschaften und Reitanlagen) oder im Wald - reiten. Wer ohne gültige Reitplakette im Gelände reitet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße rechnen. Im Landschaftsgesetz ist zum einen das Betretungsrecht (für Reiter auch für den Wald) und zum anderen die Kennzeichnungspflicht geregelt.
Das Reitkennzeichen besteht aus je zwei kleinen gelben Plastiktafeln, auf denen eine Nummer und das Kfz-Kennzeichenkürzel des jeweiligen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt aufgedruckt sind. Auf diese Kennzeichen wird die Reitplakette, die in jedem Jahr eine andere Farbe hat, aufgeklebt. Die Reitkennzeichen und die Reitplaketten können bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte erworben werden. Das Kennzeichen wird einmalig angeschafft während die Reitplaketten, die auf die Kennzeichen geklebt werden, quasi als Ausreitlizenz jedes Jahr neu erworben werden müssen. Die Kennzeichen müssen bei jedem Ausritt gut sichtbar am Pferd mitgeführt werden.
Die Reitabgabe inklusive Gebühren/Auslagen beträgt im Bezirk:
- Reitkennzeichen mit Jahresplaketten (Erstantrag):
39,50 Euro (bei privater Nutzung); davon Reitabgabe: 25,00 Euro
88,50 Euro (bei gewerblicher Nutzung); davon Reitabgabe 75,00 Euro
- Jahresplaketten (Folgeantrag):
30,50 Euro (bei privater Nutzung); davon Reitabgabe: 25,00 Euro
80,50 Euro (bei gewerblicher Nutzung); davon Reitabgabe: 75,00 Euro
Verwendung der Mittel:
Die Gelder aus der Reitabgabe werden zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet und fließen nicht in den Kreis- oder Landeshaushalt. Die unteren Landschaftsbehörden führen ihre Einnahmen aus der Reitabgabe an das Land ab. Für jeden Regierungsbezirk verwaltet die höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung die in ihrem Bezirk eingenommenen Mittel und bewilligt Gelder für beantragte Reitwegeprojekte. Durch Zusammenfassung der Einnahmen auf Ebene der Bezirke ist es möglich, auch aufwendigere Projekte zu realisieren. Viele Kreise und kreisfreien Städte könnten mit den jährlich erzielten eigenen Einnahmen nur wenige kleine Maßnahmen auf ihrem Gebiet durchführen. Die höhere Landschaftsbehörde kann jedoch ebenfalls nur in dem Umfang Gelder für entsprechende Projekte zur Verfügung stellen, wie Einnahmen aus der Reitabgabe erzielt werden.
Die Reitwegeförderung wird über den Kreis oder die kreisfreie Stadt bei der Bezirksregierung beantragt. Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung werden gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Reitabgabe für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen im Regierungsbezirk Münster über den Provinzial -Verband westfälischer Reit- und Fahrvereine e.V. (PV) und die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V.,Landesverband Nordrhein-Westfalen (VFD) abgewickelt.

