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Artenschutz
Natur- und Landschaftsschutzgebiete werden durch ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Münster (Dezernat 51) oder durch Festsetzungen der Landschaftspläne ausgewiesen. Dort sind jeweils der konkrete Schutzzweck und Schutzziel beschrieben und die einzelnen in diesen Gebieten wirksamen Verbotsvorschriften festgesetzt.
Die örtlichen Unteren Landschaftsbehörden sowie die Biologischen Stationen sind unmittelbar für die Pflege und Entwicklung dieser Gebiete und die Überwachung der jeweiligen Verbotsvorschriften zuständig. Die Unteren Landschaftsbehörden erteilen darüber hinaus die gegebenenfalls erforderlichen Befreiungen von den Verboten der Schutzgebietsverordnungen. Die Bezirksregierung Münster (Dezernat 51) wird im Fall von Widerspruchsverfahren tätig.
Ende 2007 waren bereits 4,9 % der Fläche des Regierungsbezirks Münster als Naturschutzgebiet ausgewiesen (Stand: Dezember 2002). Darüber hinaus besteht als kontinuierliche Aufgabe die Schutzausweisung weiterer, bislang ungeschützter, wertvoller Teile von Natur und Landschaft. Eine besondere Bedeutung haben die Schutzgebiete, die gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ausgewiesen werden. Mit Hilfe dieser Richtlinien soll ein europäisches Schutzgebietsnetz namens "Natura 2000" mit einer repräsentativen Auswahl besonders schutzwürdiger Lebensräume und Arten zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa aufgebaut werden. Die Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenfalls zur Entwicklung dieser besonderen Schutzgebiete zu veranlassen und gleichzeitig darauf zu achten, dass sich der Zustand der Natur in diesen Bereichen nicht verschlechtert. Aus diesem Grund sind genehmigungspflichtige Pläne und Projekte, die ein FFH- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können, einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Naturschutzgebiet Davert
Das große Waldgebiet der Davert wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster Naturschutzgebiet. Die ca. 2.300 ha liegen etwa zu gleichen Teilen im Stadtgebiet Münster und in den Kreisen Coesfeld und Warendorf. Mit dieser Naturschutzgebietsverordnung sollen mehrere Waldlebensräume, hier insbesondere der für das Kernmünsterland typische Stieleichen-Hainbuchen-Wald, und mehrere wertvolle Pflanzen- und Tierarten erhalten und geschützt werden. Sowohl die hier übliche Erholungsnutzung als auch die bisher betriebene land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung können fast uneingeschränkt weiterhin stattfinden. Die wohl wichtigste Regelung betrifft die Erhaltung des Laubwaldes. Bei dessen Wiederaufforstung sind Laubbäume vorgeschrieben und hierbei können Fördergelder vom Land (über das Forstamt) bezogen werden.
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