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Alleen-Programm
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Alleen-Programm |
| Wer wird gefördert? | Das Land NRW gewährt Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Alleen-Programms an Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts |
| Was wird gefördert? | die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen |
| Wie sind die Konditionen? | Die Projektförderung erfolgt als Zuschuss/Zuweisung mit bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 einzureichen. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen vom 28.08.2008 in Verbindung mit § 44 LHO und den Verwaltungsvorschriften (VV) für Zuwendungen an Gemeinden ANBestG und den VV für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich ANBestP |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Britta Kraus, Tel. 0251/411-1610 Norbert Otto, Tel. 0251/411-1661 |

