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Ökologieprogramm Emscher-Lippe
Steckbrief
| Bezeichnung Förderprogramm | Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL) |
| Wer wird gefördert? | Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in den Kreisen Recklinghausen, Unna und Wesel sowie die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Mühlheim/Ruhr und Oberhausen. |
| Was wird gefördert? | Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Industrieregion im Emscher-Lippe-Raum, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern. |
| Wie sind die Konditionen? | Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung bis zu 80 / 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
| Wo ist der Antrag zu stellen? | Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 einzureichen. |
| Wann ist der Antrag zu stellen? | Vor Maßnahmenbeginn bzw. bis zum 30.06. des Haushaltsjahres. |
| Welche Rechtsgrundlage besteht? | §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), Richtlinie ÖPEL |
| Wer informiert weiter? | Dezernat 51 |
| Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? | Verwaltung: Manfred Vinnag, Tel. 0251-411-1601, Martin Jansen, Tel. 0251-411-1189, Fachtechnik: Ludger Kröger, Tel. 0251-411-1022, Fax: 0251-411-1565 Ulrike Brockmann-Krabbe, Tel. 0251-411-1647, Fax 0251-411-81647 |

