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Ökologieprogramm Emscher-Lippe

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Ökologieprogramm Emscher-Lippe (ÖPEL)
Wer wird gefördert? Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in den Kreisen Recklinghausen, Unna und Wesel sowie die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Mühlheim/Ruhr und Oberhausen.
Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Industrieregion im Emscher-Lippe-Raum, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern.
Wie sind die Konditionen? Die Projektförderung erfolgt als Anteilfinanzierung bis zu 80 / 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo ist der Antrag zu stellen? Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 51 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen? Vor Maßnahmenbeginn bzw. bis zum 30.06. des Haushaltsjahres.
Welche Rechtsgrundlage besteht? §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), Richtlinie ÖPEL
Wer informiert weiter? Dezernat 51
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster?

Verwaltung:

Manfred Vinnag, Tel. 0251-411-1601,

Martin Jansen, Tel. 0251-411-1189,

Fachtechnik:

Ludger Kröger, Tel. 0251-411-1022,  Fax: 0251-411-1565

Ulrike Brockmann-Krabbe, Tel. 0251-411-1647, Fax 0251-411-81647

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