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Reitwegförderung

Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm Reitwegeförderung - Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Reit-abgabe für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen
Wer wird gefördert?
  • Pferdesportverband Westfalen e.V.
  • Verband der Reit- und Fahrvereine Rheinland e.V.
  • Landesverband Nordrhein-Westfalen der Vereinigung der Freizeitreiter in Deutschland e.V.
Was wird gefördert? Die Anlage und die Unterhaltung von Reitwegen einschließlich der Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen in der freien Landschaft und im Wald, in dem Umfang, wie Abgaben aus der Ausgabe von Reitkennzeichen entrichtet werden.
Wie sind die Konditionen?
  • Die Projektförderung erfolgt aus den Einnahmen der Reitabgabe als Vollfinanzierung zu 100%.
  • Die Bagatellengrenzen liegen für die Anlage von Reitwegen bei 500,- € und für die Unterhaltung bei 250,- €.
Wo ist der Antrag zu stellen? Bei der Unteren Landschaftsbehörde der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Wann ist der Antrag zu stellen? Förderanträge für die Anlage von Reitwegen sind bis zum 01. März eines jeden Jahres einzureichen.
Welche Rechtsgrundlage besteht? Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Reitabgabe für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen §§ 23, 44 LHO
Wer informiert weiter? Die Kreise und kreisfreien Städte als untere Landschaftsbehörden
Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster? Bärbel Jansen, Tel. 0251-411/4162,

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