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Einführung Abfallstromkontrolle
Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit; in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung). Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.
Abfälle sind mit der geringst möglichen Umweltbelastung zu entsorgen. Maßgebliches Kriterium hierbei ist die Art und Höhe der Schadstoffbelastung der Abfälle. Angesichts oft hoher Kosten für eine gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung bewegt sich die Abfallwirtschaft hier im Schnittfeld zwischen ökologisch Notwendigem und ökonomisch Machbarem. Neben einer kompetenten Beratung der Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Entsorger gewinnt deren Überwachung an Bedeutung. Transportkontrollen, Betriebskontrollen sowie der Abgleich von Daten im Rahmen der Abfallnachweisführung zielen auf eine weitestmögliche Transparenz der Abfallströme ab.

