Amtliche Bekanntmachung

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Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Mit Abfallverbringung bezeichnet man den Transport von Abfällen zwischen verschiedenen Staaten. Aufgrund zunehmender Abfallexporte aus Industriestaaten in Entwicklungsländer beschloss die internationale Staatengemeinschaft Schutzvorkehrungen zu schaffen. Die Ordnung der Abfallverbringung erfolgte durch das Basler Übereinkommen, das 1989 unterzeichnet wurde. Es trat 1992 für die Europäische Gemeinschaft in Kraft und ist heute von ca. 2/3 aller Staaten der Welt ratifiziert. Die Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, werden üblicherweise als "Basel-Staat" bezeichnet.

Auf dieser Basis hat die Europäische Gemeinschaft die Abfallverbringung in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und der Rates über die Verbringung von Abfällen für ihre Mitgliedsstaaten geregelt.

Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, anzuwenden seit dem 12.07.2007, sowie alle weiteren in diesem Zusammenhang maßgeblichen Regelungen finden Sie über den folgenden Link zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Informationen zur Abfallverbringung erhalten Sie ebenfalls über den folgenden Link zum Umweltbundesamt:

Informationen zur Abfallverbringung erhalten Sie ebenfalls über den folgenden Link zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:

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