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Abfallwirtschaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Hauptaufgabe der Abfallwirtschaftsbehörden sind die Förderung einer möglichst abfallarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigungen von Abfällen. Das Dezernat 52 nimmt die Aufgaben der Bezirksregierung als obere Abfallwirtschaftsbehörde und obere Bodenschutzbehörde wahr.
Im Zusammenwirken mit dem Umweltministerium und den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Abfallwirtschaftsbehörden stellt es eine umweltwirksame Erfüllung der abfallrechtlichen Ziele sicher. Sein Instrumentarium beinhaltet dabei unter anderem den Abfallwirtschaftsplan als Vorgabe für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen, Abfalltransporteure, die grenzüberschreitende Abfallverbringung sowie Nachweisverfahren nebst Kontrollen mit dem Ziel einer Tranparenz der Abfallströme.
Im Aufgabenbereich Deponien stehen nach Beendigung der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle die Stilllegung von Deponien und die damit verbundenen Maßnahmen im Vordergrund.
In den Aufgabenbereichen Bodenschutz und Altlasten werden Anordnungen von Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, Sanierungsplanungen, Sanierungen und Eigenüberwachungen auf Altablagerungen der Kreise/kreisfreien Städte erteilt. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch Bewilligung von Landesmitteln im Förderprogramm Altlasten.
Daneben werden im Förderprogramm Bodenschutz Landesmittel bewilligt für Untersuchungsmaßnahmen zur Ermittlung und Bewertung von Verdachtsflächen auf schädliche Bodenveränderungen und Maßnahmen zur Sanierung schädlicher Bodenveränderungen sowie zu Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.

