Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Genehmigung der Indirekteinleitung von Abwasser

Das Einleiten von Abwasser in ein öffentliches Kanalsystem (Indirekteinleitung) bedarf der Genehmigung nach § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
1. soweit an das Abwasser in der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung Anforderungen für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt oder
2. in weitergehenden landesrechtlichen Vorschriften für die Indirekteinleitung Genehmigungserfordernisse vorgesehen
sind.

Die erforderlichen Formulare für die Beantragung einer Genehmigung nach § 58 WHG können hier heruntergeladen werden.

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info