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Aufgaben und Zuständigkeiten des Dezernates 53
Immissionsschutz
- einschl. anlagenbezogener Umweltschutz; Gentechnik
Das Dezernat 53 ist für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften zuständig, mit den Kernaufgaben der
Überwachung komplexer Gewerbe- und Industrieanlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) genannt sind oder dem Geltungsbereich der Störfall-Verordnung unterfallen (*) durch
- Emissionsüberwachung; Emissionsfernüberwachung von Luftschadstoffen
- Anlageninspektionen
- Überwachung von Lärm-, Geruchs-, Erschütterungsbelastungen
- Überprüfung von Nachbarbeschwerden
- Analyse von Emissionsdaten und Aufbereitung zur Berichterstattung und Veröffentlichung nach EU-Vorgaben
- Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Beteiligung an Strafverfahren
Zulassung (Genehmigung, Erlaubnis) der v. g. Gewerbe- und Industrieanlagen (*) Insbesondere von komplexen Anlagen zur
- Herstellung chemischer Produkte (Chemieanlagen)
- petrochemischen Produktion (Raffinerien)
- Abfallverbrennung
- Energieerzeugung (Kraftwerke)
- Textilverarbeitung unter Einsatz chemischer Stoffe
- Zement-, Kalk- und Ziegelherstellung
- Metallproduktion, Gießereien
- Kohle- und Teerverarbeitung
- Papierherstellung
- Lagerung gefährlicher Stoffe, Sprengstoffläger
- Biogasanlagen, soweit diese der Störfall-Verordnung unterfallen
(*) weitere genehmigungsbedürftige Anlagen sind zuständigkeitsmäßig den Kreisen und kreisfreien Städten zugeordnet; Abfallbehandlungsanlagen werden vom Dezernat 52 – Abfallwirtschaft betreut.
Erarbeitung von Luftreinhalteplänen
- Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet, Teilbereich Ruhrgebiet Nord
- Luftreinhalte-/ Luftqualitätsplan der Stadt Münster
- Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation
Überwachung Gentechnik
- Überwachung gentechnischer Anlagen
- Überwachung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
- Überwachung des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Produkte
Bitte wählen Sie aus:
- Bekanntmachungen Dezernat 53
- Ansprechpartner/-innen im Dezernat 53
- Ausnahmegenehmigung für die Nachtarbeit
- Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten
- Emissionshandel
- Genehmigungsverfahren
- Informationen zum Immissionsschutz und zu Umweltdaten
- Genehmigung der Indirekteinleitung von Abwasser
- Luftqualitätsplan Münster
- Luftreinhalteplan Castrop-Rauxel 2005
- Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 tritt in Kraft

