Amtliche Bekanntmachung

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ÖPEL - Ökologieprogramm Emscher-Lippe

Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher -Lippe-Raum

Das Land NRW gewährt an Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Zuwendungen für Maßnahmen der ökologischen Aufwertung der Industrieregion im Emscher-Lippe-Raum, die die ökologischen Funktionen dieses Raumes wiederherstellen, entwickeln und nachhaltig sichern. Dazu gehört auch die Sicherung und Rückgewinnung von Freiflächen für Zwecke der naturverträglichen Erholung und als Erlebnisräume von Landschaftsgeschichte und Landeskultur sowie entsprechende Informationsangebote für die erholungssuchende Bevölkerung.

Förderschwerpunkte sind zum einen landschaftsbezogene Projekte, zum anderen wasserwirtschaftliche Projekte. Hierzu zählen die naturnahe Umgestaltung der offenen Abwasserkanäle zu ökologischen stabilen Gewässern und umfasst die Emscher, ihre Zuläufe und die Lippezuflüsse.

Die Richtlinie des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum steht Ihnen hier zum Downloaden zur Verfügung. Sie gibt Ihnen Auskunft, ob und wie Sie eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten können.

Mit den hier erhältlichen Antragsvordrucken können Sie die Zuwendungen für ökologische Maßnahmen im Rahmen des Ökologieprogramms im Emscher-Lippe-Raum beantragen.

Die Antragsunterlagen sind über die Bezirksregierung Münster einzureichen.

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