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Wasserbau einschließlich Talsperren
Das Land NRW gewährt für wasserwirtschaftliche Maßnahmen Zuwendungen an Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach Maßgabe der "Richtlinie über die "Gewährung von Zuwendungen" sowie entsprechender Verwaltungsvorschriften.
Die finanzielle Förderung des Landes erstreckt sich auf die Anpassung bestehender Anlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sowie für Hochwasserschutzmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sowie Talsperren, einschließlich des Grunderwerb.
Die Richtlinie des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschl. der Talsperren steht Ihnen hier zum Downloaden im PDF-Format zur Verfügung" hier zum Downloaden im DOC-Format zur Verfügung. Sie gibt Ihnen Auskunft, ob und wie Sie eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten können.
Mit den hier erhältlichen Antragsvordrucken im DOC-Format können Sie die Zuwendungen für Maßnahmen im Wasserbau einschl. der Talsperren beantragen. Ferner stehen Ihnen die Vordrucke für die Mittelanforderungen und des Verwendungsnachweises zum Downloaden (Format Worddokument) bereit.
Die Antragsunterlagen sind über die Bezirksregierung Münster einzureichen.

