Sie sind hier:
Arbeitsstätten
Die gesetzlichen Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten dienen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Grundlegende Vorschriften sind das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR), die spätestens bis zum 25.08.2010 durch neue "Regeln für Arbeitsstätten" ersetzt werden.
Die Arbeitsstättenverordnung stellt bauliche Anforderungen an gewerblich genutzte Gebäude sowie an die Ausstattung und den Betrieb von Arbeitsplätzen, die sich in diesen Gebäuden befinden oder auf dem Betriebsgelände sowie auf Baustellen eingerichtet sind.
Dabei geht es z. B. um Anforderungen an die Gebäudekonstruktion, an Raumabmessungen, Fenster, Türen, Tore, Verkehrs,- Flucht- und Rettungswege sowie um die Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs- und Brandschutzeinrichtungen aber auch um die Ausstattung mit Maschinen, Mobiliar und anderen Arbeitsmitteln.
Ferner werden Vorgaben für das menschliche Verhalten aufgezeigt, wie z. B. das Freihalten von Fluchtwegen und den Nichtraucherschutz.
Beim Umgang z. B. mit Gefahrstoffen und biologischen Agenzien, bei Lärmbeeinträchtigungen oder auf Baustellen sind weitere staatliche Vorschriften zu beachten. Diese werden durch Unfallverhütungsvorschriften und einschlägige Normen ergänzt.
Links zu den wesentlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".
Informationsblätter und Hilfsmittel
Broschüre"Sanierung von Schimmelbefall" [pdf, 405 kb]

