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Biologische Arbeitsstoffe

Mehr Beschäftigte als allgemein vermutet sind bei ihrer Tätigkeit Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) und dem Gefährdungspotential von Zellkulturen und humanpathogenen Parasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können, ausgesetzt.

Die Biostoffverordnung fasst diese Organismen unter dem Begriff "Biologische Arbeitsstoffe" zusammen; sie enthält die grundlegenden Anforderungen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionsgefahren und differenziert zwischen gezielter (z.B. mikrobiologische Laboratorien) und nicht gezielter Tätigkeit (z.B. Abfallwirtschaft). Ausgangspunkt aller Schutzüberlegungen ist dabei die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, die in der Biostoffverordnung zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen konkretisiert wird.

Technische Regeln (TRBA) geben Hilfestellung (z. B. Einstufung von Bakterien, Parasiten, Pilzen und Viren in Risikogruppen) oder zu besonderen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten.


Europäisches Recht
- Richtl. 2000/54/EG

Bundesrecht
- Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-,
-> Biostoffverordnung -BioStoffV-,
-> die zur BioStoffV veröffentlichten -TRBA und Beschlüsse
- Fragen & Antworten zur BioStoffV - LASI-Veröffentlichung LV 23


Informationen und Hilfsmittel
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