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Biologische Arbeitsstoffe
Mehr Beschäftigte als allgemein vermutet sind bei ihrer Tätigkeit Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) und dem Gefährdungspotential von Zellkulturen und humanpathogenen Parasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können, ausgesetzt.
Die Biostoffverordnung fasst diese Organismen unter dem Begriff "Biologische Arbeitsstoffe" zusammen; sie enthält die grundlegenden Anforderungen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionsgefahren und differenziert zwischen gezielter (z.B. mikrobiologische Laboratorien) und nicht gezielter Tätigkeit (z.B. Abfallwirtschaft). Ausgangspunkt aller Schutzüberlegungen ist dabei die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, die in der Biostoffverordnung zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen konkretisiert wird.
Europäisches Recht
- Richtl. 2000/54/EG
Bundesrecht
- Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-,
-> Biostoffverordnung -BioStoffV-,
-> die zur BioStoffV veröffentlichten -TRBA und Beschlüsse
- Fragen & Antworten zur BioStoffV - LASI-Veröffentlichung LV 23
Informationen und Hilfsmittel
- Anzeigeformular gemäß § 13 BioStoffV [Word-Doc, 171 kb]
- Sicher Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der stationären Pflege [pdf, 233 kb]
- Kurzinfo zur Verhütung von Nadelstichverletzungen zur TRBA 250 Ziff. 4.2.4
- Gefährdung in der Pathologie/Rechtsmedizin (Anzeigepflicht § 13 BioStoffV) [pdf, 232 kb]
- Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung gemäß Biostoffverordnung in Sektionsbereichen von Veterinäruntersuchungsämtern Stand: 7/05 [pdf,946 kb]
- Handlungshilfe für Arbeitgeber / Arbeitnehmer zur Umsetzung der Biostoffverordnung in Arzt- und Zahbnarztpraxen [pdf]
- Gefährdung bei der Lebensmittelherstellung [pdf, 253 kb]

