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Chemikalien - Klimaschutz

Zertifizierungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 legen fest, dass für bestimmte Tätigkeiten an bestimmten Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, nur sachkundiges (zertifiziertes) Personal eingesetzt werden darf.

Zusätzlich ist festgelegt, dass bestimmte Tätigkeiten an einigen stationären Anlagen nur von zertifizierten Betrieben durchgeführt werden dürfen.

Zertifizierung des Personals

Für folgende Tätigkeiten an den aufgeführten Anlagen darf nur noch sachkundiges (zertifiziertes) Personal eingesetzt werden:

Anlagen

Tätigkeiten

Sachkundeanforderungen

Frist

Stationäre
Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen

Dichtheitsprüfungen Installation, Wartung, Instandhaltung

Rückgewinnung

eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung

und

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

ab 04.07.2009*

Mobile
Kälte- und Klimaanlagen

Rückgewinnung

von F-Gasen

eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung

und

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

ab 04.07.2009*

Kfz-
Klimaanlagen

Rückgewinnung

von F-Gasen

Teilnahme an einem Trainingsprogramm

ab 04.07.2010*

Brandschutz-

systeme

Dichtheitsprüfungen Installation, Wartung, Instandhaltung

Rückgewinnung

Theoretische und praktische Sachkundeprüfung

ab 04.07.2009*

Hochspannungs-schaltanlagen

Rückgewinnung

von F-Gasen

Theoretische und praktische Sachkundeprüfung

ab 04.07.2009*

Einrichtungen,

die F-Gase als Lösungsmittel enthalten

Dichtheitsprüfungen Installation, Wartung, Instandhaltung

eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung

und

Theoretische und praktische Sachkundeprüfung

ab 04.07.2009*


*Die Frist gilt nur dann, wenn das betroffene Personal die Tätigkeiten bereits vor dem 04.07.2008 ausgeübt hat.

Zur Prüfungsabnahme und Erstellung der Sachkundebescheinigung sind die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammern, die Handwerksinnungen sowie behördlich anerkannte Lehrgangsträger berechtigt.


Zertifizierung der Betriebe


Die Zertifizierung von Betrieben ist erforderlich für Installation, Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsystemen.

Für andere Tätigkeiten (z.B. Dichtheitsprüfungen und Rückgewinnung von F-Gasen) benötigen die Betriebe kein Betriebszertifikat; auch dann nicht,wenn sie Tätigkeitendurchführen, für die sachkundiges (zertifiziertes) Personal erforderlich ist.

Demnach benötigen beispielsweise Werkstätten, die an Kfz-Klimaanlagen arbeiten oder solche, die mobile Kälte- und Klimaanlagen installieren, warten und instand halten, kein Betriebszertifikat.

Die Zertifizierung erfolgt aufgrund eines Antrags bei der zuständigen Behörde.
In NRW sind das die Dezernate 56 der jeweils zuständigen Bezirksregierungen (Zuständigkeit und Anschrift siehe Seite 6 des Formblatts).

Vom Unternehmer/Antragsteller ist dabei nachzuweisen, dass Personal mit Sachkundebescheinigungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung sowie für deren Tätigkeit erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend zur Verfügung steht.

Zur Erleichterung der Antragstellung wird folgendes Formblatt zur Verfügung gestellt, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben als Anlage dem Antrag auf Zertifizierung beifügen.

Informationsblätter und Hilfsmittel
Formblatt - Antrag auf Zertifizierung

Informationsleiste

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