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Ausgabe von 
Kontrollgerätkarten
Seit dem 01. Mai 2006 dürfen nur noch Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen in den Verkehr gebracht werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät (Tachografen) ausgestattet sind. Die Bedienung der digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.
Die Kontrollgerätkarten für das Fahrpersonal (Fahrerkarten) erhalten Sie bei der für den Wohnort der Fahrerin, des Fahrers zuständigen Führerscheinstelle.
Die Bezirksregierungen in NRW sind zuständig für die Ausgabe der
- Unternehmenskarten (zum Herunterladen der gespeicherten Daten)
- Werkstattkarten (zur Prüfung der Geräte durch autorisierte Werkstätten).
Diese Karten können Sie im Internet einfach, schnell und kostengünstig bestellen. Sie melden sich unter www.arbeitsschutz.nrw.de an, wählen den gewünschten Kartentyp aus und senden das Online-Formular per Mausklick ab. Die Online-Bestellung der Chipkarten bringt Ihnen viele Vorteile:
- Hilfestellungen bei der Antragstellung,
- kürzere Bearbeitungszeit,
- jederzeit Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand,
- geringere Kosten.
Falls Sie dennoch einen "Papierantrag" stellen wollen, oder weitere Fragen zur Antragstellung haben, greifen Sie zum Hörer - Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr stehen wir Ihnen im @nton-Service-Center unter der Rufnummer 0180 3 100 116 (9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute im Mobilfunk) gern zur Verfügung.
Informationsblätter und Hilfsmittel
Leitfaden Kontrollgerätkarten

