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Gefahrguttransporte
Was sind gefährliche Güter?
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Welche gesetzliche Grundlagen gibt es?
Für die Beförderung gefährlicher Güter gibt es das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSEB) in Verbindung mit dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR). Hierzu gibt es eine Reihe zusätzlicher Verordnung und Richtlinien wie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), die Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) und die Durchführungsrichtlinie zur GGVSE (RSEB) und dem ADR. Außerdem sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Auch das Arbeitsschutzgesetz muss beachtet werden.
Weitere Informationen zum Thema "Gefahrguttransporte" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium der Justiz (s. nebenstehende Linkliste) mit der Suchfunktion Gesetzte / Verordnungen alphabetisch sortiert..
Informationsblätter und Hilfsmittel

