Sie sind hier:
Jugendarbeitsschutzausschuss
Die Mitglieder verrichten ihre Tätigkeit ehrenamtlich. Ihr Anliegen ist die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit für junge Arbeitnehmer. Eine unter dem Gesichtspunkt der sich rasch verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine zunehmend bedeutende Aufgabe.
So gilt es, z.B. allergische Reaktionen der Berufseinsteiger beim Umgang mit Arbeitsstoffen aus den Bereichen Holz, Lebensmittel oder bei der Ausübung pflegerischer Berufe rechtzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen.
Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Problematik im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kindern bei Ferienjobs.
Aufgaben
Der Ausschuss für Jugendarbeitsschutz
- berät die Bezirksregierung in allgemeinen Angelegenheiten des Jugendarbeitsschutzes
- schlägt Verbesserungen zur Durchführung des Jugendarbeitsschutzes vor
- klärt über Inhalt und Ziele des Jugendarbeitsschutzgesetzes auf
- sensibilisiert Zielgruppen in der Öffentlichkeit für den Jugendarbeitsschutz
Mitglieder
- sechs Vertreter der Arbeitgeber (Arbeitgeberorganisationen)
- sechs Vertreter der Arbeitnehmer (Gewerkschaften)
- ein Vertreter des Jugendrings
- ein Vertreter der Agentur für Arbeit
- ein Vertreter des Jugendamtes
- ein Vertreter des Gesundheitsamtes
- ein Arzt
- ein Lehrer einer berufsbildenden Schule

