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Sprengstoffe und Feuerwerk
Auch der Verkauf und die Lagerung von Silvesterfeuerwerk ist mit besonderen Gefahren verbunden. Die Bezirksregierung informiert den Einzelhandel daher regelmäßig durch eine Informationsschrift über die aktuellen Regelungen zur Lagerung und zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Hier werden vor dem Jahreswechsel Händler aufgesucht und z. B. die Lagerbedingungen überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die zulässigen Lagerhöchstmengen und den nicht erlaubten Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Minderjährige gelegt.
Bei der Überprüfung von Großfeuerwerken, bei denen die Bezirksregierung die Sicherheitsbestimmungen überwacht, wird auch geprüft, dass nur qualitätsgesicherte Großfeuerwerkskörper der Klasse IV verwendet werden. Nach dem Sprengstoffrecht unterliegen Großfeuerwerkskörper der Klasse IV einem Qualitätssicherungsverfahren, das dokumentiert werden muss. Hierzu sind entsprechende Unterlagen am Abbrennplatz von der ausführenden Firma vorzuhalten. Des weiteren müssen die einzelnen Feuerwerkskörper mit bestimmten Angaben versehen sein, welche ebenfalls überprüft werden.
Genehmigte Lager für explosionsgefährliche Stoffe werden ebenfalls von der Bezirksregierung in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit hin überprüft. Auch die zulässigen Mengen, nach denen die Sicherheits- und Schutzabstände berechnet werden, werden dabei kontrolliert.

