Amtliche Bekanntmachung

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Sprengstoffe und Feuerwerk

Bei der gewerblichen Handhabung von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ergeben sich besondere Gefahren, z. B. durch größere Explosionen, die das Leben von Beschäftigten und Anwohnern gefährden können. Diesen Gefahren wird vom Gesetzgeber durch spezielle Regelungen des Sprengstoffrechtes Rechnung getragen. Die Bezirksregierung ist hierbei nicht nur für den Arbeitnehmerschutz sondern auch für den Drittschutz zuständig.

Insbesondere ist festgelegt, dass die Handhabung von Sprengstoffen eine Erlaubnis durch die Bezirksregierung erfordert und verantwortliche Personen zuverlässig und befähigt sein müssen. Die Befähigung ist in speziellen, staatlich anerkannten Lehrgängen zu erwerben, deren Lehrgangsgrundsätze regelmäßig angepasst werden. Die Bezirksregierung ist hier zuständig für die Erteilung von Lehrgangsanerkennungen sowie die Ausstellung von Erlaubnissen, Befähigungsscheinen, Genehmigungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Des weiteren regelt das Sprengstoffrecht vielseitige Verpflichtungen von gewerblichen Betrieben, Umgang mit Sprengstoffen oder pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) der Bezirksregierung anzuzeigen. Diese Anzeigen werden geprüft und je nach Sachlage werden die Verhältnisse vor Ort durch einen Fachbeamten überprüft. Dies ist z. B. bei größeren Feuerwerken oder Sprengungen der Fall.

Auch der Verkauf und die Lagerung von Silvesterfeuerwerk ist mit besonderen Gefahren verbunden. Die Bezirksregierung informiert den Einzelhandel daher regelmäßig durch eine Informationsschrift über die aktuellen Regelungen zur Lagerung und zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Hier werden vor dem Jahreswechsel Händler aufgesucht und z. B. die Lagerbedingungen überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die zulässigen Lagerhöchstmengen und den nicht erlaubten Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Minderjährige gelegt.

Bei der Überprüfung von Großfeuerwerken, bei denen die Bezirksregierung die Sicherheitsbestimmungen überwacht, wird auch geprüft, dass nur qualitätsgesicherte Großfeuerwerkskörper der Klasse IV verwendet werden. Nach dem Sprengstoffrecht unterliegen Großfeuerwerkskörper der Klasse IV einem Qualitätssicherungsverfahren, das dokumentiert werden muss. Hierzu sind entsprechende Unterlagen am Abbrennplatz von der ausführenden Firma vorzuhalten. Des weiteren müssen die einzelnen Feuerwerkskörper mit bestimmten Angaben versehen sein, welche ebenfalls überprüft werden.

Genehmigte Lager für explosionsgefährliche Stoffe werden ebenfalls von der Bezirksregierung in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit hin überprüft. Auch die zulässigen Mengen, nach denen die Sicherheits- und Schutzabstände berechnet werden, werden dabei kontrolliert.


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