Amtliche Bekanntmachung

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Strahlenschutz

- Strahlenschutzverordnung

Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung von ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung Anwendung finden.


Zu den Vorschriften gehören u.a.:

- Röntgenverordnung

- Elektromagnetische Felder

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