Amtliche Bekanntmachung

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Organisation der Arbeitsschutzdezernate

Die Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung werden in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Innerhalb der Bezirksregierungen obliegt diese dem Dezernat 55 - Technischer Arbeitsschutz - und dem Dezernat 56 - Betrieblicher Arbeitsschutz -. Den Dezernaten wiederum sind je nach Aufgabenschwerpunkt Fachaufgaben zugeordnet. Dass eingesetzte Fachpersonal arbeitet themenorientiert in bis zu drei verschiedenen Fachaufgaben.

Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsstätten
Arbeitszeit
Arbeitszeit der Kraftfahrer
Baustellen
Betriebliches Arbeitsschutzsystem
Betriebssicherheit
Biologische Arbeitsstoffe
Chemikalien
Chemikalien - Klimaschutz
Digitales Kontrollgerät - Anträge
Druckluft
Erlaubnisverfahren
Feuerwerk
Gefährdungsbeurteilung
Gefahrguttransporte
Gefahrstoffe
Gerätesicherheit
Heimarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutzausschuss
Lärm - Vibrationen
Mutterschutz
Mutterschutz - Kündigungsverfahren
Produktsicherheit
Pyrotechnik
Röntgenanlagen
Schwarzarbeit - prekäre Arbeitsverhältnisse
Sprengstoffe
Stellungnahmen zu Baugesuchen
Stellungnahmen zu BImSch-Anträgen
Strahlenschutz

Übergreifende Aufgaben

Fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Programmarbeit (Schwerpunktarbeit)
Netzwerkarbeit

Ein Gesamtüberblick über die Verteilung der Aufgaben auf die Dezernate liefert Ihnen der Organisationsplan (PDF 30 KB).

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